Behandlungsvertrag

Behandlungsvertrag:


zwischen


Hebamme: Christine Lindenau  Von-Döllen-Str.9, 85414 Kirchdorf, Tel. 0162/7409183, ChristineLindenau@icloud.com


und


Name:                                                                                                                      Tel:


Dieser Behandlungsvertrag gibt Ihnen wichtige Informationen zu den Rahmenbedingungen für eine gute und reibungslose Zusammenarbeit.


Leistungen 

Ihnen steht bereits während der Schwangerschaft und nach der Geburt Hebammenhilfe zu. Diese Leistungen sind Krankenkassenleistungen und erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V. Sie werden von mir direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Sie stimmen der dazu erforderlichen Datenverarbeitung zu und bestätigen, dass Ihnen hierzu eine gesonderte Patienteninformation zum Datenschutz vorgelegt wurde.

Im Rahmen der Leistungsabrechnung werden die erforderlichen Daten an die Abrechnungsstelle Ihrer Krankenkasse übermittelt. Sie quittieren mir meine erbrachten Leistungen auf der dafür vorgesehenen Versichertenbestätigung.

Über den Umfang der erstattungsfähigen Leistungen werde ich Sie zu Beginn unserer Zusammenarbeit informieren.

Als Privatpatientin erfolgt die Abrechnung meiner Leistungen über unseren Abrechnungspartner auf Grundlage Ihrer gesonderten Einwilligung unmittelbar mit Ihnen. 


Leistungen in der Schwangerschaft

In Ihrer Schwangerschaft können Sie folgende Leistung von mir erhalten, welche von Ihrer Krankenkasse übernommen werden:

✓ Beratung 

✓ Basisdatenerhebung und Individuelles Vorgespräch

✓ Schwangerenvorsorge OHNE die Entnahme von Körpermaterial und OHNE Laboruntersuchungen 

✓ Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden


Leistungen im Wochenbett

Während der Wochenbettzeit übernehmen die Krankenkassen folgende Hebammenleistungen: 

Pro Tag, bei Bedarf zwei Hausbesuch(e) in den ersten 10 Tagen nach der Geburt. Anschließend stehen Ihnen weitere 16 Kontakte (inkl. telefonischer Beratungen) innerhalb der ersten 12 Wochen 

und weitere 8 Kontakte bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsfragen bis zum Ende der Stillzeit, zu. Falls Sie nicht stillen bis das Baby 9 Monate alt ist. 


Bitte informieren Sie mich möglichst umgehend per SMS nach der Geburt Ihres Kindes, damit ich die Hausbesuche einplanen kann. Melden Sie sich dann bitte ein weiteres Mal, sobald Sie wissen, dass Sie nach Hause gehen bis spätestens 17 Uhr.

Außer bei ambulantem Wochenbett findet der erste Termin am Tag NACH der Entlassung statt.

Sollten Sie einen Termin verschieben müssen ist mir dies bis spätestens 18 Uhr am Tag vor dem geplanten Besuch mitzuteilen. Kurzfristige Absagen ohne triftigen Grund oder wenn ich Sie zur vereinbarten Zeit nicht zu Hause antreffe werden Ihnen mit

50,- € in Rechnung gestellt. Triftige Gründe sind zB Besuche beim Arzt oder im Krankenhaus. Nach einer unruhigen Nacht ausschlafen zu wollen ist zwar verständlich, aber kein triftiger Grund. 

Aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Hausbesuche und eventueller Notfälle, kann die ausgemachte Uhrzeit um 45 min (+ oder-) der vereinbarten Zeit variieren. Bei größerer Zeitabweichung melde ich mich telefonisch oder per sms. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie erreichbar sind. 


Ein Hausbesuch dauert in der Regel ca 30 min. Dabei kontrolliere ich bei der Mutter Brust, Wundheilung, Rückbildung der Gebärmutter und andere körperliche und seelische Veränderungen und gebe dazu im Rahmen meiner Ausbildung Hilfestellung und Rat.

Beim Baby kontrolliere ich das Abheilen des Nabels, die Haut, Gelbsucht, Gewicht, Ausscheidungen etc und gebe Tipps zum Baden, Handling, Ernährung, helfe beim Stillen und überwache die Entwicklung bis hin zum ersten Brei.


Wegegeld / Überschreitung der vorgesehenen Kontingente

Die Gebührenordnung sieht die Vergütung von maximal 25 gefahrenen Kilometern von meinem Wohnsitz/Praxis zu Ihrem Haus vor. Sollte diese Entfernung überschritten werden, müssten die mehrgefahrenen Kilometer von Ihnen selbst getragen werden (0,81 Euro/km). Falls Sie mir eine Kostenübernahmebescheinigung ihrer Krankenkasse für den Mehraufwand vorlegen können, rechne ich diesen gerne mit Ihrer Kasse ab. In diesem Fall entfällt Ihre Kostenbeteiligung. 

Falls Sie mehr Besuche wünschen, als abrechenbare Leistungen mit Ihrer Kasse vorgesehen sind, können Sie diese in Anspruch nehmen, jedoch müssten die Kosten hierfür von Ihnen übernommen werden außer Gynäkologe oder Kinderarzt verschreiben weitere Besuche. 


Urlaub

Meine Urlaubsplanung finden Sie auf meiner Homepage. Sollte ich auf Grund von Urlaub, Krankheit, Fortbildung oder freiem Wochenende verhindert sein nenne ich Ihnen selbstverständlich eine Hebamme, die Sie dann kontaktieren können. Die Nummern meiner Kolleginnen stehen ebenfalls auf meiner Homepage.


Erreichbarkeit

Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein bin ich vielleicht im Funkloch oder bin aus privaten Gründen nicht telefonisch zu sprechen. Ein weiterer Anruf kann später versucht werden oder Sie kontaktieren mich per sms dann melde ich mich schnellstmöglich zurück. In dringenden Fällen warten Sie lieber nicht ab sondern kontaktieren je nach Ihrer Einschätzung Rettungsleitstelle, Geburtsklinik, Kinderklinik, Gynäkologen oder Kinderarzt.


Haftung

Ich hafte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.

Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, werde ich Sie in ärztliche bzw. klinische Behandlung weiterleiten.

In diesem Fall entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Ich hafte nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder für meine Kolleginnen die Sie in meiner Abwesenheit kontaktieren.


Datenschutz & Schweigepflicht

Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten von Ihnen sowie der in die Betreuung involvierten (ungeborenen/geborenen) Kinder entnehmen Sie bitte der diesem Vertrag als Anlage beigefügten Patienteninformation zum Datenschutz.

Ich unterliege der Schweigepflicht und bin zur Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzes verpflichtet. Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung, sowie in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme, stelle ich Ihnen persönlich Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Ihnen erforderlich sind. 

Möglicherweise werde ich ab und zu von einer Studentin für Hebamme begleitet, die selbstverständlich ebenfalls der Schweigepflicht unterliegt. Sollten Sie mit ihrer Anwesenheit nicht einverstanden sein geben Sie mir bitte Bescheid. 

Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklären Sie sich mit der Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.


Kosten

Folgende Kosten werden von Ihrer Krankenkasse ggfs. nicht übernommen und müssen daher von Ihnen selbst getragen werden: 

wenn keine gültige Mitgliedschaft mit der angegebenen Krankenkasse besteht

wenn Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und das erstattungsfähige Kontingent hierfür überschritten wird


Hiermit melde ich mich zur Betreuung in der Schwangerschaft | zur Wochenbettbetreuung an und versichere Mitglied der von mir angegebenen Krankenkasse zu sein. 

Sollte sich die Krankenkassenzugehörigkeit verändern, teile ich dieses Ihnen unverzüglich mit.

Ihre Anmeldung ist verbindlich. Sollten Sie meine Betreuung doch nicht in Anspruch nehmen, teilen Sie mir dieses bitte umgehend mit. 

Bitte senden Sie mir den unterschriebenen Vertrag innerhalb der nächsten 14 Tage zu. 


Ich habe den Behandlungsvertrag und die Patienteninformation zum Datenschutz gelesen und bin damit einverstanden. Eine Kopie kann ich mir jederzeit unter der Homepage www.hebamme-lindenau.de ansehen und herunterladen.


Ort/Datum:  




Unterschrift                                                                                        Unterschrift Hebamme




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